Was tun, wenn sich die Ansprechperson einer Selbsthilfegruppe nicht mehr einloggen kann?

Was tun, wenn das Passwort vergessen wurde?

Selbsthilfegruppen haben die Möglichkeit, eigenständig ihr Passwort zurückzusetzen. Dabei ist es wichtig, dass die betreffende Person die richtige E-Mail-Adresse kennt, mit der sie sich registriert hat.

Welche E-Mail-Adresse wurde verwendet?

Beim Datenabfrageprozess wurden zwei verschiedene E-Mail-Adressen erfasst:

  1. Die E-Mail-Adresse der Selbsthilfegruppe (z. B. info@selbsthilfegruppe.de)
  2. Die persönliche E-Mail-Adresse der Ansprechperson

📌 Hinweis:

  • In einigen Fällen sind beide Adressen identisch.
  • Es kann aber auch sein, dass die Ansprechperson ihre private E-Mail-Adresse für den Login verwendet hat.
  • Die Kontaktstelle kann einsehen, welche E-Mail-Adresse einer Ansprechperson zugeordnet ist.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Passwort-Zurücksetzen

  1. Klicken Sie auf der Login-Seite auf „Passwort vergessen?“
    ➜ Ein Link zur Passwort-Wiederherstellung wird an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet.

  2. Überprüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach

    • Schauen Sie auch im Spam-Ordner nach, falls die E-Mail nicht im Posteingang erscheint.
  3. Falls die E-Mail nicht ankommt:

    • Prüfen Sie, ob Sie die richtige E-Mail-Adresse verwenden.
    • Falls Sie sich nicht sicher sind, welche E-Mail-Adresse hinterlegt wurde, kann die Kontaktstelle diese Information einsehen.

Alternative: Passwort über die Kontaktstelle zurücksetzen

Falls das eigenständige Zurücksetzen nicht funktioniert, kann die Kontaktstelle eine Datenabfrage anstoßen. Dabei wird ein neuer Link zur Passwortvergabe versendet.

📌 Wichtig: Sicherheitsprüfung!
Damit kein unbefugter Zugriff auf die Selbsthilfegruppe oder private Daten erfolgt, muss sich die Person eindeutig verifizieren: ✔ Die Kontaktstelle sollte prüfen, ob die Person persönlich bekannt ist.
✔ Alternativ muss der Link nur an die registrierte E-Mail-Adresse der Ansprechperson gesendet werden.

Sicherheitsrisiko vermeiden!
Sollte ein Dritter versuchen, sich als eine berechtigte Person auszugeben, könnte er sonst unbefugt Zugriff auf die Gruppendaten und persönlichen Kontaktdaten erhalten.

Fazit

  • Passwort kann selbstständig zurückgesetzt werden über den „Passwort vergessen?“-Link.
  • Die richtige E-Mail-Adresse ist entscheidend.
  • Falls die E-Mail nicht ankommt, kann die Kontaktstelle unterstützen und den Prozess erneut anstoßen.
  • Verifizierung ist notwendig, um Missbrauch zu vermeiden.
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