Was tun, wenn das Passwort vergessen wurde?
Selbsthilfegruppen haben die Möglichkeit, eigenständig ihr Passwort zurückzusetzen. Dabei ist es wichtig, dass die betreffende Person die richtige E-Mail-Adresse kennt, mit der sie sich registriert hat.
Welche E-Mail-Adresse wurde verwendet?
Beim Datenabfrageprozess wurden zwei verschiedene E-Mail-Adressen erfasst:
- Die E-Mail-Adresse der Selbsthilfegruppe (z. B. info@selbsthilfegruppe.de)
- Die persönliche E-Mail-Adresse der Ansprechperson
📌 Hinweis:
- In einigen Fällen sind beide Adressen identisch.
- Es kann aber auch sein, dass die Ansprechperson ihre private E-Mail-Adresse für den Login verwendet hat.
- Die Kontaktstelle kann einsehen, welche E-Mail-Adresse einer Ansprechperson zugeordnet ist.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Passwort-Zurücksetzen
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Klicken Sie auf der Login-Seite auf „Passwort vergessen?“
➜ Ein Link zur Passwort-Wiederherstellung wird an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet. -
Überprüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach
- Schauen Sie auch im Spam-Ordner nach, falls die E-Mail nicht im Posteingang erscheint.
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Falls die E-Mail nicht ankommt:
- Prüfen Sie, ob Sie die richtige E-Mail-Adresse verwenden.
- Falls Sie sich nicht sicher sind, welche E-Mail-Adresse hinterlegt wurde, kann die Kontaktstelle diese Information einsehen.
Alternative: Passwort über die Kontaktstelle zurücksetzen
Falls das eigenständige Zurücksetzen nicht funktioniert, kann die Kontaktstelle eine Datenabfrage anstoßen. Dabei wird ein neuer Link zur Passwortvergabe versendet.
📌 Wichtig: Sicherheitsprüfung!
Damit kein unbefugter Zugriff auf die Selbsthilfegruppe oder private Daten erfolgt, muss sich die Person eindeutig verifizieren:
✔ Die Kontaktstelle sollte prüfen, ob die Person persönlich bekannt ist.
✔ Alternativ muss der Link nur an die registrierte E-Mail-Adresse der Ansprechperson gesendet werden.
⚠ Sicherheitsrisiko vermeiden!
Sollte ein Dritter versuchen, sich als eine berechtigte Person auszugeben, könnte er sonst unbefugt Zugriff auf die Gruppendaten und persönlichen Kontaktdaten erhalten.
Fazit
- Passwort kann selbstständig zurückgesetzt werden über den „Passwort vergessen?“-Link.
- Die richtige E-Mail-Adresse ist entscheidend.
- Falls die E-Mail nicht ankommt, kann die Kontaktstelle unterstützen und den Prozess erneut anstoßen.
- Verifizierung ist notwendig, um Missbrauch zu vermeiden.